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Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält. Das Staatssekretariat koordiniert zudem die Integrationsbemühungen von Bund, Kanton und Gemeinden und ist auf Bundesebene für Einbürgerungen zuständig.

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